III Dokumentation und Datensätze

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Sonstige Gebiete

 

Königlich Preußisches Jadegebiet (1854-1872)

 

Gebiet

Das Königlich Preußische Jadegebiet wird auf Grundlage des zwischen Preußen und dem Großherzogtum Oldenburg geschlossenen Jadevertrags vom 20. Juli 1853 gegründet. Preußen hatte das Gebiet von Oldenburg käuflich erworben, um dort einen Kriegshafen einzurichten und im Gegenzug der oldenburgischen Seeschifffahrt den Schutz der preußischen Kriegsmarine zugesichert. Das Jadegebiet gehört bis 1873 keiner Provinz an und wird gemäß allerhöchstem Erlass vom 11. Februar 1854 und Besitzergreifungspatent vom 5. November 1854 direkt durch ein preußisches Admiralitätskommissariat mit Sitz in Oldenburg verwaltet. Das Jadegebiet liegt umgeben vom Großherzogtum Oldenburg an der Nordsee und besteht aus zwei getrennt voneinander liegenden Gebietsteilen am Jadebusen. Am 17. Juni 1869 wird der erste preußische Nordseekriegshafen durch den preußischen König Wilhelm I. eingeweiht und nach ihm auf den Namen "Wilhelmshaven" getauft.

Für das Jadegebiet wird 1858 eine Fläche von 0,23 Quadratmeilen angegeben, der GIS-Wert beträgt 6,2km² für das Jahr 1854.
Die Einwohnerzahl liegt 1854 bei 177 und steigert sich bis 1873 auf 5.579. Per Vertrag vom 23. März 1873 wird das Jadegebiet um weitere oldenburgische Gebietsteile vergrößert. Mit dem Königlichen Erlass gleichen Datums erfolgt die Eingliederung des Jadegebiets in den Regierungsbezirk Aurich der preußischen Provinz Hannover.

 

Verwendete Literatur