III Dokumentation und Datensätze

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Regierungsbezirke

 

Provinzialregierung Aurich (1820-1822)

 

Gebiet

Gemäß den Bestimmungen der Wiener Kongressakte vom Juni 1815 überträgt das Königreich Preußen dem Königreich Hannover per Patent vom 28. September 1815 das Fürstentum Ostfriesland mit dem angegliederten Harlinger Land. Auf Grundlage des Reskripts vom 14. Juli 1816 wird die Provinzialregierung Aurich als Mittelbehörde des Königreichs Hannover eingerichtet. Regierungssitz ist Aurich. Die Provinzialregierung ist zuständig für das Fürstentum Ostfriesland und das Harlinger Land. Sie grenzt im Westen und Norden an die Nordsee, im Osten an das Großherzogtum Oldenburg und im Süden an die ebenfalls zum Königreich Hannover gehörende Provinzialregierung Osnabrück sowie die Niederlande. Zur Provinzialregierung gehören zudem die Nordsee-Inseln Borkum, Juist, Norderney, Baltrum, Langeoog und Spiekeroog.

Für die Provinzialregierung Aurich wird eine Fläche von 54 Quadratmeilen angegeben. Der GIS-Wert beträgt 3.150km² für das Jahr 1820. Die Einwohnerzahl liegt 1820 bei 131.677.

Mit dem Edikt "betreffend die Bildung der künftigen Staatsverwaltung" vom 12. Oktober 1822 wird die Provinzialregierung aufgelöst und 1823 aus denselben Gebietsteilen die Landdrostei Aurich gebildet.