1855

 

Berücksichtigte Änderungen

 

Preußen

 

Die hohenzollernschen Oberamtmänner werden durch Erlass vom 17. August 1855 den preußischen Landräten gleichgestellt. Die Bezeichnung Oberamtmann bleibt jedoch erhalten. Diese Verwaltungsänderung hat auch Auswirkungen auf die Exklaven.[1]

 

Im preußischen Jadegebiet, dem späteren Wilhelmshaven, werden Ämter eingeführt. Das größere, westliche der beiden Ämter heißt „Amt des westlichen Jadegebiets“ und hat seinen Sitz in Jever. Das kleinere, östliche „Amt des östlichen Jadegebiets“ hat seinen Sitz in Burhave.[2]

 

Sachsen

 

Das Königreich Sachsen erhält mit Gesetz vom 11. August 1855 eine neue Amtsstruktur. Die bisherigen Ämter werden aufgehoben und durch Gerichtsamtbezirke ersetzt. Daraus ergeben sich auch Änderungen an den Grenzen zwischen den in Sachsen Kreisdirektionen genannten Regierungsbezirken.[3]

 

 

Nicht berücksichtigte Änderungen

 

Württemberg

 

Der Weiler Rossach kommt vom Regierungsbezirk Neckarkreis an den Regierungsbezirk Jagstkreis.[4]

Aufgrund der für HGIS Germany festgelegten Generalisierungsgrenze von 1:200.000 ist diese Änderung nicht darstellbar.

 

Küstenlinie

 

Auf der oldenburgischen Insel Wangerooge durchbricht die Silvesterflut von 1854/1855 die Dünen und zerstört das Dorf Wangerooge. Lediglich der so genannte alte Westturm bleibt stehen, das Dorf wird weiter östlich neu erbaut.[5]

Lageveränderungen der Nordseeinseln werden in HGIS Germany nicht erfasst.

 



[1] Vgl. Grundriß, Band 12, S. 223; Schöntag, Die Hohenzollernschen Lande 1820-1945, S. 349.

[2] Vgl. Grundriß, Band 12, S. 254f.

[3] Vgl. Grundriß, Band 14, S. 14-17; Volkszahl der Deutschen Staaten nach den Zählungen seit 1816, Jg. 1879.

[4] Vgl. Volkszahl der Deutschen Staaten nach den Zählungen seit 1816, Jg. 1879.

[5] Vgl. Sindowski, Das ostfriesische Küstengebiet, S. 92f.