1847

 

Berücksichtigte Änderungen

 

Anhalt-Köthen

 

Nach dem Tod des letzten Herzogs Heinrich von Anhalt-Köthen (1778-1847) am 23. November 1847 besteht das Herzogtum zunächst als selbständiger Staat weiter. Anhalt-Dessau und Anhalt-Bernburg haben die Landeshoheit und die Regierungsrechte gemeinsam inne, Herzog Leopold IV. von Anhalt-Dessau (1794-1871) übernimmt als Senior des Gesamthauses im Namen beider Herzöge die Landesregierung über das Kondominat.[1]

 

Baden

 

Der Sitz des Mittelrheinkreises wird von Rastatt nach Karlsruhe verlegt.[2]

 

Hannover, Stadt Hannover

 

Die Stadt Hannover gemeindet die Ernst-August-Stadt am 1. Mai 1847 ein.[3]

 

Modena

 

Zwischen den italienischen Herzogtümern Lucca, Modena und Toskana findet aufgrund eines geheimen Vorvertrags vom 28. November 1844 und zwei weiterer Verträge vom 4. Oktober und 9. Dezember 1847 ein Gebietstausch statt. Dabei wird das Herzogtum Lucca an die Toskana angegliedert, der Herzog von Lucca übernimmt das Herzogtum Parma.[4] Das Herzogtum Modena erhält unter anderem die Exklave Guastalla von Parma.[5]

 

Küstenlinie

 

Der Barlter Sommerkoog wird 1847 fertig gestellt, er bringt Holstein Landgewinn im Bereich Dithmarschen.[6]

 

 

Nicht berücksichtigte Änderungen

 

Hannover

 

Der 1845 als Konkurrenz zu Bremerhaven an der Geestemünde gegründete Hafenplatz wird durch Gesetz vom 19. Juni 1847 zum Freihafen.[7]

Informationen zu Städten bietet HGIS Germany nur für Berlin, Dresden, Hannover, Karlsruhe, München und Stuttgart sowie für die Stadtstaaten, die als Polygone dargstellt sind.

 

Lucca, Modena, Parma, Toskana

 

Zwischen den italienischen Herzogtümern Lucca, Modena und Toskana findet aufgrund eines geheimen Vorvertrags vom 28. November 1844 und zwei weiterer Verträge vom 4. Oktober und 9. Dezember 1847 ein Gebietstausch statt.[8] Das Herzogtum Toskana wird um Lucca sowie um die Ortschaften Barga und Pietrasanta vergrößert. Der Herzog von Lucca übernimmt das Herzogtum Parma, das um die toskanischen Gebiete Pontremoli und Bagnone sowie um die modenischen Gebiete Bazzano, Treschietto, Villafranca, Castevoli und Mulazzo vergrößert wird. Modena erhält vom Gebiet des Herzogtums Lucca Montignoso, Minucciano, Castiglione und Gallicano sowie von Toskana Fivizzano, Albiano, Rico, Terrarossa und die Exklave Guastalla.[9]

Nur der Norden von Modena und Parma liegt innerhalb des in HGIS Germany berücksichtigten Kartenausschnitts.

 

Schweiz

 

Auflösung des katholischen Sonderbunds in der Schweiz. Die Kantone Freiburg und Luzern werden einen Beschluss der schweizerischen Tagsatzung im November 1847 mit Waffengewalt eingenommen, die anderen Sonderbündler kapitulieren.[10]

Die Schweiz liegt außerhalb des primären Beobachtungsraumes.

 



[1] Vgl. Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 2, S. 534; Klein, Anhalt, S. 103 und S. 129; Schlenker u.a., Geschichte in Daten, S. 199.

[2] Vgl. Ott, Baden, S. 602; Redecker, Schöntag, Beiwort zu den Karten Verwaltungsgliederung in Baden, Württemberg und Hohenzollern 1815-1857, S. 7.

[3] Vgl. Brosius, Die Industriestadt, S. 315.

[4] Lucca und Toskana liegen außerhalb des Kartenschnitts von HGIS Germany. Im Kartenschnitt zu sehen sind jeweils das nördliche Parma und Modena sowie die Exklave Guastalla.

[5] Vgl. Geheimvertrag über einen Gebietstausch zwischen Österreich, Lucca, Modena, Sardinien und Toscana vom 28. November 1844, abgedr. in CTS, 97, S. 443-458; Vertrag zwischen Lucca und Toskana vom 4. Oktober 1847, abgedr. in: CTS, 101, S. 369-373. Siehe auch: Hertslet, The Map of Europe by Treaty, S. 1047-1060.

[6] Vgl. Prange, Die Bedeichungsgeschichte der Marschen in Schleswig-Holstein, S. 13-17.

[7] Vgl. Peter-Michael Pawlik, Die rechtliche Struktur von Freihäfen und Hafenfreizonen. Eine vergleichende Darstellung von Aufbau und Ausgestaltung der zur Zeit bestehenden Freihäfen und Hafenfreizonen in Seehäfen, verbunden mit Überblicken über ihre geschichtliche Entwicklung in den verschiedenen Staaten, München 1974, S. 24f.

[8] Siehe auch oben.

[9] Vgl. Geheimvertrag über einen Gebietstausch zwischen Österreich, Lucca, Modena, Sardinien und Toscana vom 28. November 1844, abgedr. in CTS, 97, S. 443-458; Vertrag zwischen Lucca und Toskana vom 4. Oktober 1847, abgedr. in: CTS, 101, S. 369-373. Siehe auch: Hertslet, The Map of Europe by Treaty, S. 1047-1060.

[10] Vgl. Im Hof, Geschichte der Schweiz, S. 111.