1837

 

Berücksichtigte Änderungen

 

Hannover

 

Mit dem Tod Königs Wilhelm IV. (1765-1837) endet die Personalunion zwischen dem Königreich Hannover und Großbritannien. In Hannover wird Ernst August I. (1771-1831), der Onkel der neuen britischen Königin Victoria, zum König gekrönt.[1]

 

Bayern

 

Aufgrund der Verordnung vom 29. November 1837 werden die bayerischen Regierungsbezirke umbenannt. Die bisherige Benennung erfolgte nach französischem Vorbild anhand von Flüssen, nun berücksichtigten die Namen die zum Königreich Bayern gehörenden Regionen. Mit der Umbenennung werden auch einige Gebietsveränderungen durchgeführt. Der bisherige Isarkreis erhält den Namen Oberbayern, Sitz des Regierungsbezirks ist München. Der Unterdonaukreis wird in Niederbayern umbenannt, Sitz ist Passau. Der Rheinkreis wird zur Pfalz mit Sitz in Speyer, der bisherige Regenkreis zum Regierungsbezirk Oberpfalz und Regensburg mit Sitz in Regensburg. Die Regierung des Bezirks Oberfranken sitzt in Bayreuth, das Gebiet hieß zuvor Obermainkreis. Der ehemalige Rezatkreis wird in Mittelfranken umbenannt, Sitz ist in Ansbach. Der Untermainkreis mit Sitz in Würzburg wird zu Unterfranken und Aschaffenburg, der Oberdonaukreis erhält den Namen Schwaben und Aschaffenburg, Sitz der Regierung ist Augsburg. Unverändert bleiben die Gebiete der Pfalz sowie des Regierungsbezirks Unterfranken und Aschaffenburg.[2]

 

 

Nicht berücksichtigte Änderungen

 

Hannover / Preußen

 

Am 25. November 1837 endet die gemeinsame Verwaltung Preußens und Hannovers über die Gemeinden Hävern und Overstedt. Diese gehen nun vollständig an Preußen und kommen zum Regierungsbezirk Minden der Provinz Westfalen.[3]

Aufgrund der für HGIS Germany festgelegten Generalisierungsgrenze von 1:200.000 werden diese Kondominate nicht abgebildet.

 



[1] Vgl. Dieter Brosius, Hannover und Preußen vor 1866, in: Hannovers Übergang vom Königreich zur preußischen Provinz. Beiträge zu einer Tagung am 2. November 1991 in Göttingen, Hannover 1995 (= Schriftenreihe des Landschaftsverbandes Südniedersachsen, Bd. 1), S. 23-30, hier S. 27; Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte, Bd. 2, S. 91f; Georg Schnath, Von der Entstehung der Territorien bis zur Entstehung des Landes Niedersachsen, in: Georg Schnath u.a., Hg., Geschichte des Landes Niedersachsen, 6., aktualisierte Auflage, Freiburg, Würzburg 1994, S. 19-66, hier S. 51f.

[2] Vgl. Wilhelm Volkert, Bayern, in: Kurt G. A. Jeserich u.a., Hg., Deutsche Verwaltungsgeschichte, 6 Bde., Bd. 2: Vom Reichsdeputationshauptschluß bis zur Auflösung des Deutschen Bundes, Stuttgart 1983, S. 503-550, hier S. 526f.

[3] Vgl. Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe A: Preußen, hrsg. von Walther Hubatsch, 22 Bde., Bd. 8: Westfalen, bearb. von Walther Hubatsch, Marburg 1980, S. 134.