1822

 

Berücksichtigte Änderungen

 

Hannover

 

Das in der hannoverischen Provinzialregierung Aurich gelegene Amt Pewsum wird in „Amt Greetsiel zu Pewsum“ umbenannt. Diese Änderung wird in HGIS Germany berücksichtigt, da die Insel Borkum zu diesem Amtsbezirk gehörte.[1]

 

Österreich im Deutschen Bund

 

Im 1822 gibt die Provinz Gubernium Küstenland das früher ungarische Küstengebiet Litorale und einen zu Kroatien gehörenden Gebietsteil am rechten Saveufer an die ungarische Krone ab. Diese Gebiete fallen somit nicht mehr in den Verwaltungsbereich des Guberniums.[2]

 

Preußen

 

Zum 1. Januar 1822 wird der Regierungsbezirk Kleve aufgelöst und sein Gebiet dem Regierungsbezirk Düsseldorf angegliedert.[3]

 

Das eigentlich für die Provinz Niederrhein zuständige Oberpräsidium in Koblenz wird nach dem Tod des Oberpräsidenten der Provinz Jülich-Kleve-Berg, Friedrich Ludwig Christian Graf zu Solms-Laubach, im Februar 1822 auch für diese Provinz zuständig. Nach dieser Zusammenlegung bürgert sich nach und nach die Bezeichnung Rheinprovinz ein.[4]

 

Schwarzburg-Rudolstadt

 

Mit Vertrag vom 24. Juni 1822 werden die Teile des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt, die von preußischem Gebiet umschlossen sind, dem Preußischen Zollsystem angeschlossen.[5]

 

Württemberg

 

Die Stadt Stuttgart, die bisher unter der zeitgenössischen Bezeichnung „Stadtdirektion“ eine mit einem Regierungsbezirk vergleichbare Stellung hatte, wird zum 1. Oktober 1822 in den Regierungsbezirk Neckarkreis eingegliedert und einem Oberamt gleichgestellt. Diese württembergische Verwaltungseinheit entsprach in ihrer Funktion der eines preußischen Kreises.[6]  

 

 

Nicht berücksichtigte Änderungen

 

Frankfurt / Nassau

 

Mit Staatsvertrag vom 30. Oktober 1822 wird die Grenze zwischen dem Frankfurter Stadtwald und dem zum Herzogtum Nassau gehörenden Schwanheimer Wald begradigt.[7]

Aufgrund der für HGIS Germany festgelegten Generalisierungsgrenze von 1:200.000 ist diese Änderung nicht darstellbar.

 

Preußen

 

Mit der Kabinettsorder vom 21. Dezember 1821 wird der Regierungsbezirk für die Stadt Berlin zum 1. Januar 1822 aufgelöst. Für Berlin werden zwei Kommissionen eingesetzt, die für das Militär und für das Bauwesen zuständig sind. Die Aufsicht über den Berliner Magistrat geht an das Innenministerium über, das ehemalige Polizeipräsidium für Berlin wird wieder eingerichtet. Damit wird Berlin den Kreisen gleichgestellt.[8]

Für die Jahre 1820 bis 1821 setzt HGIS Germany den Regierungsbezirk Berlin mit dem Stadtgebiet Berlin gleich, da sich statistische Angaben zu Berlin in der Regel auf die Stadtbevölkerung beziehen. Auch nach 1821 wird das Berliner Stadtgebiet in HGIS Germany aus statistischen Gründen weiterhin als Regierungsbezirk geführt. Damit kann das urbane Wachstum der Stadt getrennt beobachtet werden.

 



[1] Vgl. Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, hrsg. von Walther Hubatsch, Reihe A: Preußen, Bd. 10: Hannover, bearb. von Iselin Gundermann und Walther Hubatsch, Marburg 1981, S. 352.

[2] Vgl. Ernst C. Hellbling, Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte. Ein Lehrbuch für Studierende, Wien 1956 (= Rechts- und Staatswissenschaften, Bd. 13), S. 330; Carlile Aylmer Macartney, The Habsburg Empire 1790-1918, London 1968, S. 207; Ludwig Steindorff, Küstenland, in: Edgar Hösch u.a., Hg., Lexikon zur Geschichte Südosteuropas, Wien etc. 2004, S. 405, hier S. 405.

[3] Vgl. Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe A: Preußen, hrsg. von Walther Hubatsch, 22 Bde., Bd. 7: Rheinland, bearb. von Rüdiger Schütz, Marburg 1978, S. 12; Udo Klausa, Die Verwaltung der Provinz, in: Walter Först, Hg., Das Rheinland in preußischer Zeit. 10 Beiträge zur Geschichte der Rheinprovinz, Köln, Berlin 1965, S. 71-86, hier S. 79.

[4] Vgl. Grundriß, Band 7, S. 12.

[5] Vgl. Hermann von Festenberg-Packisch, Geschichte des Zollvereins mit besonderer Berücksichtigung der staatlichen Entwicklung Deutschlands, Leipzig 1869, Nachdruck Frankfurt a. Main 1986, S. 170; Vertrag zwischen Preußen und Schwarzburg-Rudolstadt vom 24. Juni 1822, abgedr. in CTS, 72, S. 377-383.

[6] Vgl. Redecker, Schöntag, Beiwort zu den Karten Verwaltungsgliederung in Baden, Württemberg und Hohenzollern, S. 13; Paul Sauer, Das Werden einer Großstadt. Stuttgart zwischen Reichsgründung und Erstem Weltkrieg 1871 bis 1914, Stuttgart 1988, S. 26f.

[7] Vgl. Grundriß, Band 11, S. 271.

[8] Vgl. Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe A: Preußen, hrsg. von Walther Hubatsch, 22 Bde., Bd. 5: Brandenburg, bearb. von Werner Vogel, Marburg 1975, S. 46.