Preußen

 

Das Königreich Preußen liegt in Nord- und Mitteldeutschland. Es teilt sich in zwei große, nicht miteinander verbundene Landesteile, die im Nordwesten bzw. Osten Deutschlands liegen. Die nördliche Grenze ist die Ostsee. Als Oberbehörden bestehen im Königreich Preußen seit 1818 Provinzen, und zwar zunächst Niederrhein, Jülich-Kleve-Berg, Westfalen, Provinz Sachsen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien, Westpreußen und Ostpreußen. Die im östlichen Teil Preußens gelegenen Provinzen Posen, Westpreußen und Ostpreußen sind – außer in den Jahren 1848-1851 - nicht Bestandteil des Deutschen Bundes. 1822 werden Jülich-Kleve-Berg und Niederrhein zur Rheinprovinz, und 1829 bis 1878 West- und Ostpreußen zur Provinz Preußen zusammengefaßt. 1867 werden aus den neu hinzugewonnenen Gebieten die Provinzen Hessen-Nassau, Hannover und Schleswig-Holstein gebildet. 1876 wird das über eine Personalunion mit Preußen verbundene Herzogtum Lauenburg in die Provinz Schleswig-Holstein integriert. Ab 1883 bildet die Hauptstadt Berlin eine eigene Provinz. Im persönlichen Besitz des preußischen Königs befindet sich der Schweizer Kanton Neuenburg (Neuchâtel). Das Gebiet Neutral-Moresnet bei Aachen wird von Preußen und den Niederlanden gemeinsam verwaltet. Hauptstadt und Regierungssitz ist Berlin, Residenzen befinden sich in Berlin, Potsdam und dem seinerzeit noch nicht eingemeindeten Charlottenburg bei Berlin sowie in Königsberg und Breslau.

 

 

 

Ausgangsjahr 1820

 

 

1.       Name

Preußen

2.       Status

Königreich

3.       Fläche (GIS-Wert)

273.799 km² (einschließlich der östlichen Provinzen)

3a.     Fläche (GIS-Wert)

181.923 km² (ohne die nicht zum Deutschen Bund zählenden östlichen Provinzen)

4.       Gebietsteile

34

 

 

Administrative Gliederung

 

 

5.       Provinzen

10 „Provinzen“

6.       Regierungsbezirke

27 „Regierungsbezirke“

7.       Kreise

330 „Kreise“

8.       Ämter

nicht erhoben

 

 

Überstaatliche Zuordnung

 

 

9.       Staatenbund/Bundesstaat

Deutscher Bund (ohne die östlichen Provinzen)

10.     Staatengemeinschaft

keine

11.     Personalunion

keine

12.     Staatsunion

keine

 

 

Wirtschaftsräumliche Zuordnung

 

 

13.     Externes Zollsystem

keines

14.     Zoll- und Handelsverein

keiner

 

 

Existenz

 

 

15.     Existent bis

1945

16.     Im HGIS bis

1914

 

 

 

 

Änderungen ab 1821

 

 

1822

 

 

 

5.       Provinzen

9 „Provinzen“ (statt 10)

6.       Regierungsbezirke

25 „Regierungsbezirke“ (statt 27)

 

 

1828

 

 

 

14.     Zoll- und Handelsverein

Teil des Preußisch-Hessischen Zollvereins

 

 

1829

 

 

 

5.       Provinzen

8 „Provinzen“ (statt 9)

 

 

1834

 

 

 

14.     Zoll- und Handelsverein

Teil des Deutschen Zollvereins

 

 

1849

 

 

 

9.       Staatenbund/Bundesstaat

Ostprovinzen im Deutschen Bund

 

 

1850

 

 

 

6.       Regierungsbezirke

27 „Regierungsbezirke“ (statt 25)

 

 

1851

 

 

 

9.       Staatenbund/Bundesstaat

Ostprovinzen nicht im Deutschen Bund

 

 

1852

 

 

 

6.       Regierungsbezirke

26 „Regierungsbezirke“ (statt 27)

 

 

1866

 

 

 

5.       Provinzen

9 „Provinzen“ (statt 8)

9.       Staatenbund/Bundesstaat

Norddeutscher Bund

 

 

1867

 

 

 

5.       Provinzen

11 „Provinzen“ (statt 9)

6.       Regierungsbezirke

30 „Regierungsbezirke“ (statt 26)

 

 

1868

 

 

 

6.       Regierungsbezirke

29 „Regierungsbezirke“ (statt 30)

 

 

1871

 

 

 

9.       Staatenbund/Bundesstaat

Deutsches Reich

14.     Zoll- und Handelsverein

Teil des Deutschen Zollgebiets