Regierungsbezirk Düsseldorf

 

Der preußische Regierungsbezirk Düsseldorf wird 1816 als Mittelbehörde der Provinz Jülich-Kleve-Berg gegründet, Regierungssitz ist Düsseldorf. 1820 ist der Regierungsbezirk in die neun Kreise Düsseldorf, Elberfeld, Essen, Gladbach, Grevenbroich, Krefeld, Lennep, Neuß und Solingen untergliedert. 1822 kommen die zuvor zum Regierungsbezirk Kleve gehörenden Kreise Dinslaken, Rees, Kleve, Rheinberg, Geldern und Kempen hinzu, wobei bereits ein Jahr später die Kreise Rheinberg und Geldern zum Kreis Geldern sowie Essen und Dinslaken zum Kreis Duisburg vereinigt werden. Ab 1822 ist der Regierungsbezirk Teil der neu gegründeten Rheinprovinz. 1857 wird der Kreis Moers neu gebildet, 1859 der Kreis Essen wiedererrichtet, 1861 die Stadtkreise Barmen und Elberfeld sowie der Kreis Mettmann gebildet. 1872 kommen die Stadtkreise Düsseldorf und Krefeld hinzu, 1873 der Stadtkreis Essen, 1874 der Stadtkreis Duisburg und der Landkreis Mülheim an der Ruhr sowie 1887 der Kreis Ruhrort. Es folgen die Stadtkreise Mönchen-Gladbach (1888) und Remscheid (1888), Solingen (1896), Oberhausen (1901), Mülheim an der Ruhr (1904), Rheydt (1907), Hamborn (1911) und Neuß (1913).

 

 

Ausgangsjahr 1820

 

 

1.       Name

Düsseldorf

2.       Historische Bezeichnung

Regierungsbezirk

3.       Fläche (GIS-Wert)

5.524 km²

4.       Hauptstadt

Düsseldorf

 

 

Politisch-administrative Zuordnung

 

 

5.       Staat

Preußen

6.       Provinz

Jülich-Kleve-Berg

 

 

Wirtschaftsräumliche Zuordnung

 

 

7.       Externes Zollsystem

keines

8.       Zoll- und Handelsverein

keiner

 

 

9.       Existent bis

noch existent als Regierungsbezirk im Bundesland Nordrhein-Westfalen

 

 

 

 

Änderungen ab 1821

 

 

1822

 

 

 

5.       Provinz

Rheinprovinz

 

 

1828

 

 

 

8.       Zoll- und Handelsverein

Teil des Preußisch-Hessischen Zollvereins

 

 

1834

 

 

 

8.       Zoll- und Handelsverein

Teil des Deutschen Zollvereins

 

 

1871

 

 

 

7.       Externes Zollsystem

Beobachtung der Zollsysteme endet

8.       Zoll- und Handelsverein

Beobachtung der Zoll- und Handelsvereine endet

Teil des Deutschen Zollgebiets