Regierungsbezirk Unterfranken und Aschaffenburg

 

Der Kreis Unterfranken und Aschaffenburg, der in etwa die Funktion eines Regierungsbezirks hat, ersetzt auf der Grundlage der Verordnung vom 29. November 1837 weitgehend den bisherigen Untermainkreis als Mittelbehörde des Königreichs Bayern. Regierungssitz ist Würzburg.

 

 

Ausgangsjahr 1837

 

 

1.       Name

Unterfranken und Aschaffenburg

2.       Historische Bezeichnung

Kreis

3.       Fläche (GIS-Wert)

8.860 km²

4.       Hauptstadt

Würzburg

 

 

Administrative Zuordnung

 

 

5.       Staat

Bayern

6.       Provinz

keine

 

 

Wirtschaftsräumliche Zuordnung

 

 

7.       Externes Zollsystem

keines

8.       Zoll- und Handelsverein

Teil des Deutschen Zollvereins

 

 

9.       Existent bis

noch existent als Regierungsbezirk Unterfranken des Freistaats Bayern

 

 

 

 

Änderungen ab 1838

 

 

1871

 

 

 

7.       Externes Zollsystem

Beobachtung der Zollsysteme endet

8.       Zoll- und Handelsverein

Beobachtung der Zoll- und Handelsvereine endet

Teil des Deutschen Zollgebiets