Regierungsbezirk Karlsruhe

 

Das Landeskommissariat Karlsruhe ersetzt auf Grundlage des Organisationsgesetzes für die innere Verwaltung vom 5. Oktober 1863 weitgehend den bisherigen Mittelrheinkreis des Großherzogtums Baden. Im Gegensatz zu den Kreisregierungen nimmt das Landeskommissariat als Regionalbehörde ausschließlich Aufsichts- und Koordinierungsaufgaben für die 1864 eingerichteten Bezirksämter wahr. Regierungssitz

ist Karlsruhe.

 

 

Ausgangsjahr 1864

 

 

1.       Name

Karlsruhe

2.       Historische Bezeichnung

Landeskommissarbezirk

3.       Fläche (GIS-Wert)

2.569 km²

4.       Hauptstadt

Karlsruhe

 

 

Administrative Zuordnung

 

 

5.       Staat

Baden

6.       Provinz

keine

 

 

Wirtschaftsräumliche Zuordnung

 

 

7.       Externes Zollsystem

keines

8.       Zoll- und Handelsverein

Teil des Deutschen Zollvereins

 

 

Existenz

 

 

9.       Existent bis

noch existent als Regierungsbezirk im Bundesland Baden-Württemberg

 

 

 

 

Änderungen ab 1865

 

 

1871

 

 

 

7.       Externes Zollsystem

Beobachtung der Zollsysteme endet

8.       Zoll- und Handelsverein

Beobachtung der Zoll- und Handelsvereine endet

Teil des Deutschen Zollgebiets