Exklave Thedinghausen

 

Die Exklave Thedinghausen gehört 1820 zu Braunschweig und liegt etwa 100 km nördlich des braunschweigschen Staatsgebiet und etwa 4 km nördlich von Bremen. Die Exklave ist bewohnt; um 1860 wird eine Einwohnerzahl von 8800 Personen für die Exklave angegeben, davon 1900 in dem Ort Thedinghausen. Thedinghausen ist seit 1679 exklaviert. In diesem Jahr erhielt Braunschweig-Lüneburg das Amt durch einen in Celle geschlossenen Friedensvertrag zwischen Frankreich und Schweden einerseits und den Welfenfürsten andererseits. Im Jahre 1681 wurde das Amt Thedinghausen geteilt, so dass die Lüneburger Herzöge die Vogtei Dörverden und den östlichen Teil des Amtes erhielten, die Braunschweiger den westlichen Teil des Amtes sowie die Gemeinde Werder. 1871 wird Thedinghausen Teil des Reichsgebiets, bleibt aber weiterhin als Exklave von Braunschweig bestehen.

 

 

Ausgangsjahr 1820

 

 

1.       Name

Thedinghausen

2.       Zweitname(n)

 

3.       Fläche (GIS-Wert)

62 km²

 

 

Politisch-administrative Zuordnung

 

 

4.       Staat

Braunschweig

5.       Provinz

keine

6.       Regierungsbezirk

keiner

7.       Kreis

Weserdistrikt

8.       Amt

Thedinghausen

9.       Gemeinde

 

 

 

Wirtschaftsräumliche Zuordnung

 

 

10.     Externes Zollsystem

keines

11.     Zoll- und Handelsverein

keiner

 

 

12.     Existent bis

1871 noch existent

 

 

 

 

Änderungen ab 1821

 

 

1828

 

 

 

11.     Zoll- und Handelsverein

Teil des Mitteldeutschen Handelsvereins

 

 

1832

 

 

 

10.     Externes Zollsystem

Teil des Hannoverischen Zollsystems

 

 

1834

 

 

 

11.     Zoll- und Handelsverein

Nicht Teil des Mitteldeutschen Handelsvereins

 

 

1835

 

 

 

11.     Zoll- und Handelsverein

Teil des Steuervereins

 

 

1866

 

 

 

10.     Externes Zollsystem

Teil des Preußischen Zollsystems

 

 

1871

 

 

 

10.     Externes Zollsystem

Beobachtung der Zollsysteme endet

11.     Zoll- und Handelsverein

Beobachtung der Zoll- und Handelsvereine endet

Teil des Deutschen Zollgebiets